Der Schadenfreiheitsrabatt
Die wichtigsten Informationen rund um den Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt ist für die Kfz-Haftpflicht- und die Kfz-Vollkaskoversicherung von Bedeutung und steht für die schadensfreien Versicherungsjahre der jeweiligen Versicherung. Der Schadenfreiheitsrabatt (kurz SF-Rabatt) ist in den jeweiligen Tarifbestimmungen des Versicherungsvertrags geregelt und sorgt dafür, dass die Tarifhöhe an die Schadenshäufigkeit angepasst wird. Für die Teilkaskoversicherung spielt der SF-Rabatt keine Rolle.
Versicherungswechsel und Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts
Wird ein Fahrzeugwechsel durchgeführt, wird der Schadenfreiheitsrabatt natürlich nicht auf den neuen Besitzer übertragen, sondern bleibt beim ursprünglichen Versicherten. Wird ein Versicherungswechsel durchgeführt, erhält die neue Versicherungsgesellschaft Informationen zu den schadensfreien Jahren beim alten Versicherungsunternehmen und errechnet einen neuen Schadenfreiheitsrabatt. Der Schadenfreiheitsrabatt beim alten Versicherungsunternehmen wird durch diesen Vorgang gesperrt und kann nicht noch einmal übertragen werden. Durch einen Versicherungswechsel kann man somit einen besseren Schadenfreiheitsrabatt erlangen oder, nach einem Schadensfall, den Rabattverlust reduzieren bzw. komplett verhindern.
Die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts beim Schadensfall
Tritt ein Schadensfall ein, werden bei der nächsten Tarifberechnung einige schadensfreie Versicherungsjahre abgezogen. Hierbei werden die Schadensleistungen hinsichtlich der gewöhnlichen Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung getrennt behandelt. Schäden, die in den Leistungskatalog der Teilkaskoversicherung eingeordnet werden, haben keine Auswirkung auf die Höhe des Schadenfreiheitsrabatts. Wie viele schadensfreie Jahre in einem Schadensfall abgezogen werden, ist in der Rückstufungstabelle bzw. in den Tarifbestimmungen des Versicherungsvertrags ersichtlich.
Je nach Rückstufungsbestimmungen lohnt es sich bei den meisten Versicherungen, kleinere Schäden, sogenannte Bagatellschäden bis zu einer Höhe von 1.000 Euro, ohne Versicherung zu regeln. Viele Versicherungen bieten es auch an, eine Vorabberechnung des neuen SF-Rabatts durchzuführen. So wird schnell ersichtlich, ob sich eine Schadensregulierung über die Versicherung lohnt oder nicht.
Rabattschutz bzw. Rabattretter
Bei einem Schadensfall stuft die Kfz- oder LKW-Versicherung den Versicherten um einige schadensfreie Jahre zurück und ändert somit den Schadenfreiheitsrabatt. Es gibt allerdings Versicherungsunternehmen, die einen sogenannten Rabattretter im Vertrag festhalten. Dieser kommt zwar überwiegend nur bei Versicherten in der SF-Klasse 25 zum Tragen, sorgt jedoch dafür, dass die Prämienhöhe auch in einem Schadensfall gleich bleibt. Der sogenannte Rabattretter schützt somit zwar nicht vor der Rückstufung, sorgt jedoch für eine gleichbleibende Tarifhöhe.
Beim Rabattschutz handelt es sich um eine zukaufbare Versicherungsklausel, der je nach Versicherung ein entsprechender Aufpreis gegenüber steht. Der Rabattschutz ist in der Regel erst ab der Schadenfreiheitsklasse 4 anwendbar und ermöglicht das „Ignorieren“ von Schadensfällen in der Tarifberechnung. So erfolgt weder eine Rückstufung der SF-Klasse, noch eine Erhöhung des Tarifs. Der Rabattschutz wird in der Regel auf einen Schaden pro Jahr bzw. drei Schäden pro Versicherungsvertrag festgelegt. Bei einem Versicherungswechsel überträgt man den Rabattschutz natürlich nicht.
Rückkauf von schadensfreien Jahren
Haben Sie einen Schaden bei der Versicherung gemeldet, hat man als Versicherter die Möglichkeit, die Rückstufung binnen eines halben Jahres mit einer sogenannten Erstattungsleistung zu verhindern. Möglich ist dies sowohl bei der Kfz-Haftpflicht-, als auch bei der Vollkaskoversicherung. Bei Bagatellschäden bis zu 500 Euro ist die Versicherungsgesellschaft gesetzlich dazu verpflichtet, den Versicherten auf die Möglichkeit eines Rückkaufs hinzuweisen.
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