Kfz-Versicherung Vergleich
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Kfz-Versicherung Vergleich
Mit nur wenigen Daten zum Auto vergleicht der Kfz-Versicherung Vergleich Versicherungen ganz nach Ihren persönlichen Wünschen. Der Kfz-Versicherung Vergleich ermöglicht es Ihnen in wenigen Schritten angepasst auf Ihr Personenkraftwagen abgestimmte Versicherungsangebote zu ermitteln. Auch ist es kein Problem, bestimmte Extras in Ihren Schutz einzubinden. Die Leistungen und Preise der Kfz-Versicherung unterscheiden sich vielmals immens, je nach gewähltem Leistungsumfang und abhängig vom Fahrzeugtyp, der Regionalklasse und den Schadenfreiheitsklassen des Fahrzeughalters. Mit unserem Kfz-Versicherung Vergleich lässt sich die Kraftfahrzeugversicherung günstig ausfindig machen und es kann per annum viele 100 EUR eingespart werden. Ob für die Neuzulassung Ihres Fahrzeugs oder einen Kfz-Versicherung Vergleich der bestehenden Autoversicherung, nutzen Sie nun unseren kostenlosen und unverbindlichen Kfz-Versicherung Vergleich, um die Autoversicherung preisgünstig abzuschließen.
Die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung
Der Bereich der Kfz-Versicherungen besteht indes nicht nur aus jener gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge, statt dessen aus einer großen Palette an Kfz-Versicherungen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist unterdies jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche wiederum muss die Versicherung abwehren, was eine andere wichtige Aufgabe dieser Versicherungsart ist.
Die Kfz-Kasko ist eine zusätzliche Versicherung im Bereich der Fahrzeugversicherungen und wird in 2 Bereiche unterteilt. Bei einer Kfz-Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt. Sehr wohl betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die vorab vereinbart werden. Dazu können z. B. Schäden aus Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Brand gehören. Auch Unfälle mit Haarwild werden oft in den Leistungsbereich der Kfz-Teilkasko-Versicherung mit aufgenommen.
Bei der Vollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Fahrzeugversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko auch noch sonstige Schäden ab. Dabei geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich einer Vollkasko fallen.
Die gesetzliche Kfz-Versicherung, also die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge
Ein Muss, um ein Gefährt im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen
Wer sein KFZ trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge fährt und einen Unfall verursacht, haftet mit seinem gesamten Kapital. Das Gleiche gilt für alle verschuldeten Schäden und damit auch für Personenschäden. Ferner muss man tatsächlich auch mit einer Strafmaßnahme für die nicht vorhandene Haftpflicht für Fahrzeuge rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer empfindlichen Geldstrafe führen, unter anderem die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Haftpflicht abzuschließen, ist also keinesfalls zu verabsäumen.
Wer absolut sicher gehen möchte, kann auch zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung auch noch eine Teil- oder Kfz-Vollkasko über den KFZ Versicherung Vergleich abschließen. Ob sich eine Teil- oder Kfz-Vollkasko für Ihr Fahrzeug auszahlt oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich sollten diese Kaskoversicherungen jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Kfz-Versicherung Vollkaskoversicherung bspw. in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich zum Beispiel zu einem selbstverschuldeten Unglück oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des KFZ (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.
Die Kfz-Versicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer im Autoverkehr verschuldet.
Dabei kann es sich nur um Blechschäden, demgegenüber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Kostenaufwand für eine Krankenhausbehandlung. Die Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Abfindung. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird jedoch z. B. ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil des Schaden selbst bezahlen und die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine Kasko, kann ein Teil der Kosten von dieser Zuspruch übernommen werden.
Wie hoch der Schaden ist, stellt ein Gutachter festgestellt, den die Versicherungsgesellschaft beauftragt. Bei einem verschuldeten Unfall hat ausschließlich der Unfallgegner die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu bestellen.
Die Höhe der Leistungen richten sich bei der Fahrzeugversicherung nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der Haftpflichtversicherung, aber auch bei der Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Tarif. Dennoch muss er im Schadensfall keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.