LKW Haftpflicht

Eine LKW Haftpflicht ist in in Deutschland und fast allen anderen Ländern der Erde eine staatlich vorgeschriebene Pflichtversicherung!

Kfz-VersicherungenDer Bereich der Fahrzeugversicherungen besteht gleichwohl nicht nur aus einer solchen gesetzlich vorgeschriebenen LKW Haftpflicht, sondern aus einer großen Palette an Versicherungen. Die LKW Haftpflicht ist dabei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Absicherung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter befasst. Unberechtigte Ansprüche dagegen muss die Fahrzeugversicherung oder auch LKW Versicherung abwehren! Was eine zusätzliche wichtige Aufgabe dieser Versicherung ist.

Die Kasko-Versicherung ist eine Zusatzversicherung im Bereich der LKW Versicherungen und wird in zwei Bereiche unterteilt. Bei einer solchen Teilkasko-Versicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Abwicklung von Schäden am eigenen Vehikel übernimmt. Allerdings betrifft dies nur bestimmte Schadensfälle, die zuvor vereinbart werden. Dazu können zum Beispiel Schäden aus Sturm, Überschwemmung, Hagel, Brand, oder Diebstahl gehören. Gleichwohl Unfälle mit Haarwild werden oftmals in den Leistungsbereich der Teilkaskoversicherung mit aufgenommen.
Bei der Vollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Versicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Teilkasko-Versicherung auch noch alternative Schäden ab. Unterdies geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Gleichermaßen Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich der Vollkaskoversicherung fallen.

Die LKW Haftpflicht – ein Muss, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen

LKW HaftpflichtWer sein Gefährt trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine LKW Haftpflicht fährt und einen Unfall verschuldet, haftet mit seinem gesamten Besitzstand. Dies gilt für alle verschuldeten Schäden und dadurch auch für Personenschäden. Ferner muss man verständlicherweise auch mit einer Bestrafung für die nicht vorhandene LKW Haftpflicht rechnen. Im schlechtesten Falle kann dies zu einer Bewährung- bzw. Gefängnisstrafe führen zusätzlich die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine LKW Haftpflicht abzuschließen ist also keinesfalls zu verabsäumen.

Wer ganz sicher gehen möchte, kann auch zur gesetzlichen LKW Haftpflicht auch noch eine Teil- oder Vollkasko abschließen. Ob sich eine Teil- und Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug auszahlt oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab. Im Regelfall sollten diese Kaskoversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Vollkasko bspw. in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich bspw. zu einem selbstverschuldeten Unglück oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des Lastkraftwagens (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Wert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.

Die LKW Haftpflicht

  • tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein
  • ist für all jene Schäden verantwortlich, die der Versicherte im Autoverkehr verursacht

In diesem Fall kann es sich nur um Blechschäden, demgegenüber auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Aufwand für eine Krankenhausbehandlung. Die LKW Haftpflicht zahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Reparation. Diese hängt vom festgestellten Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird jedoch beispielsweise ein Unfall verschuldet, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angeschnallt war, trifft Sie als Versicherungsnehmer nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil des Schaden selbst bezahlen und die Haftpflicht für Fahrzeuge tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine Kasko, kann ein Teil der Unkosten von dieser Fahrzeugversicherung übernommen werden.

Eine Leistungsobergrenze gibt es bei einer LKW Haftpflicht im Grunde nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckungssumme von höchstens 50 Millionen EUR bei Schäden am Vermögen und eine Höchstgrenze von 7,5 Millionen EUR bei Personenschäden (pro Person) vor.

Wie hoch der Schaden ist, wird von einem Gutachter festgestellt, den die Versicherungsgesellschaft betraut. Bei einem verursachten Schaden hat ausschließlich der Gegner das Recht, einen Gutachter zu beauftragen.

Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen LKW Versicherungen nach dem ausgewählten Versicherungstarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der LKW Haftpflicht, aber auch bei der Vollkaskoversicherung bezahlt der Versicherte einen relativ geringen Versicherungstarif. Dennoch muss er im Fall eines Schadens keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.


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