Sonderkündigungsrecht

Kfz-Versicherung Sonderkündigungsrecht

Versicherungsverträge im Bereich Autoversicherungen haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Jeder Autoversicherungsvertrag kann ohne Angabe von Gründen zum 31.12. des Jahres durch das Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Wenn Sie ein günstigeres Angebot gefunden haben und wechseln möchten, vergessen Sie bitte nicht, dass die Kündigung bis zum 30.11. beim alten Versicherer eingegangen sein muss. Die Kündigungszeiten stehen im Vertrag.
Das Wechseln der Autoversicherungen ist dann ganz einfach. Die neue Versicherung können Sie während der Kündigungszeit bereits suchen. Auch die meisten Formalitäten können bereits erledigt werden.

Sonderkündigungsrecht – Fahrzeugwechsel

Wenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen, können Sie eine bestehende Kfz-Versicherung kündigen, denn Sie haben hierbei ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichern, gilt dies automatisch als Kündigung der alten Police. Eine ausdrückliche Kündigung ist nicht erforderlich. Dem alten Versicherer wird nach Abmeldung des Fahrzeuges von der Zulassungsstelle eine Mitteilung zugesandt. Es ist aber ratsam den vorherigen Versicherer darüber zu informieren, da es durch Verzögerungen hin und wieder zu unnötigen Abbuchungen kommen kann. Die dann der Versicherer später wieder zurückzahlt.

Sonderkündigungsrecht – Kündigung nach einem Schadensfall

Auch nach einem Schadensfall (bis einen Monat nach der Regulierung) kann sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, den Vertrag kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie dennoch die gesamte Jahresprämie bezahlen. Deshalb ist es meistens günstiger, erst zum Ablauf des Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Kündigt Ihnen die Kfz-Versicherung nach einem Schaden, erhalten Sie zu viel gezahlte Beiträge zurück.

Sonderkündigungsrecht nach Prämienerhöhung

Spätestens einen Monat, nachdem Sie die Rechnung mit einer Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung durch Ihr Sonderkündigungsrecht kündigen. Auch, wenn Sie Ihre Jahresrechnung erst Ende Dezember erhalten. Können Sie noch bis Ende Januar, rückwirkend zum 1.1., den Vertrag beenden.


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