LKW-Versicherung

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Mit einem LKW-Versicherung Vergleich sofort sparen

LKW-Versicherung

Wenn Ihr LKW neu ist, geleast oder Sie ihn mit einem Kredit gekauft haben, müssen oder sollten Sie ihn vollkaskoversichern. Im Fall eines Unfalls schützt diese Deckung Sie und Ihren Lastkraftwagen und die anderen Fahrer bis hin zu den von der Politik vorgeschriebenen Höchstgrenzen.
Als Minimum enthält eine vollständige Abdeckung im LKW-Versicherung Vergleich einen Haftpflichtschutz; es sei denn ein Dritter erfordert eine vollständige Abdeckung (Standard bei vielen Darlehen oder Leasing).
Werfen Sie einen Blick auf die Optionen im LKW-Versicherung Vergleich und wie jede Sie schützt.

Entscheiden Sie welche LKW-Versicherung Sie benötigen

Sie können bei der LKW-Versicherung folgende Lastkraftwagen vergleichen:

  • LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht – Werkverkehr
  • LKW bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht – gewerblicher Güterverkehr
  • Lehr-LKW über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht
  • LKW über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht – gewerblicher Güterverkehr
  • Selbstvermiet-LKW über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht
  • LKW über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht – Umzugsverkehr
  • Zugmaschinen und Sattelschlepper (Umzugsverkehr)
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper – grünes Kennzeichen
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper – schwarzes Kennzeichen
  • Sattelschlepper – Werkverkehr
  • Sattelschlepper – gewerblicher Güterverkehr
  • Zugmaschinen, Sattelschlepper (Umzugsverkehr)
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper – grünes Kennzeichen
  • Landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper – schwarzes Kennzeichen
  • Zugmaschinen – Werkverkehr
  • Zugmaschinen – gewerblichen Güterverkehr

Finden Sie jetzt günstige Angebote für ihren LKW, wie Transporter, Pick-up, Nutzfahrzeug und dergleichen. Sie können Angebote für diesen Fahrzeugtyp dann durch einen LKW-Versicherungsvergleich schnell und einfach finden!

LKW-Versicherung – Ein MUSS für jeden LKW-Fahrer

LKW-VersicherungWie beim PKW ist auch beim Lastkraftwagen eine LKW-Versicherung vorgeschrieben. Ohne diese Versicherung darf kein Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Sie schützt den Fahrer vor Schadensforderungen Dritte, die er selbst verursacht hat. Da der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für diese Versicherung vorgibt, gibt es in der Qualität zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften keine wesentlichen Unterschiede. Wer nach einer günstigen LKW-Versicherung über den LKW Versicherung Vergleich sucht, kann sich hier also einfach am Preis orientieren.

Anders sieht es allerdings bei der LKW Kaskoversicherung aus: Hier sollte der Fahrzeughalter neben dem Preis genau auf die Versicherungsbedingungen, die Leistungen achten und verschiedene Angebote vergleichen. Für Neuwagen lohnt sich stets eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, da nur hier der Versicherte bei einem gravierenden Fahrzeugschaden vom Versicherer einen gleichwertigen Ersatz erhält. Denn nur die Vollkaskoversicherung versichert neben Schäden, die andere Personen am Fahrzeug verursachen, auch die, die der Halter selbst verschuldet. Außerdem zahlt sie auch, wenn der Verursacher unbekannt ist. Für ältere Fahrzeuge reicht in der Regel eine LKW Teilkaskoversicherung aus. In Anbetracht der hohen Anschaffungskosten eines Lastkraftwagens sollte kein Halter auf eine Kaskoversicherung verzichten. Anders als LKW-Versicherungen kommt diese ausschließlich für Schäden auf, die andere Verkehrsteilnehmer verursachen.

Eine LKW-Versicherung unterscheidet sich in einem Punkt entscheidend vom PKW Schutz:

Der Fahrzeugtyp spielt dazu nur geringe Rolle, wichtiger ist die Leistung des Fahrzeugs. Entscheidend ist die Nutzlast und die Fahrzeugleistung in Kilowatt. Bei Omnibussen kommt als Leistungsmerkmal die Anzahl der Sitzplätze hinzu. Allgemein gelten für alle Lastkraftwagen bis zu 3,5 Tonnen die Beiträge, die die Tarifgruppe N vorgibt. Wie viel der Halter für seine Versicherungen zahlt, hängt ebenfalls vom Einsatz des Kraftfahrzeugs ab. Hierbei spielt es eine Rolle, ob der LKW für den Nah- oder Fernverkehr eingesetzt werden soll und ob es im gewerblichen Güter- oder Werkverkehr fährt. Hier gilt dann im Allgemeinen: Wird der LKW gegen Bezahlung eingesetzt, handelt es sich um Güterverkehr, dient der Gebrauch zu eigenen Zwecken, ist es Werkverkehr.

Bei der Unterscheidung Nah- oder Fernverkehr gibt es dann eine Faustregel: Setzt der Halter das Fahrzeug in einem Radius von 100 Kilometer Luftlinie um seinen Firmensitz herum ein, handelt es sich um Nahverkehr. Gehen die Fahrstrecken über diesen Kreis hinaus, fallen die Fahrten in die Kategorie Fernverkehr. Für die Tarifberechnung der LKW-Versicherung sind dann neben diesen Faktoren auch die Güter wichtig, die Sie mit dem LKW transportieren. Schließlich macht es einen großen Sicherheitsunterschied, ob der Halter das Fahrzeug im Gefahrguttransport einsetzt, um zum Beispiel Heizöl oder Benzin zu transportieren, oder lediglich als Transporter für den Eigengebrauch dient.


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