Kfz-Vollkaskoversicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht alle Kosten, die Sie durch einen Unfall verursachen. Insbesondere Kosten, die für eigene Schäden aufkommen, werden nicht durch die normale Kfz-Versicherung (Kfz-Haftpflicht) abgedeckt. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche Fahrzeugversicherung, mit welcher die eigenen finanziellen Risiken gedeckt sind, beispielsweise die Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz-Vollkaskoversicherung.

Leistungen der Kfz-Vollkaskoversicherung

Die Kfz-Vollkaskoversicherung leistet im Falle eines Unfalles. Selbst wenn der Versicherungsnehmer die Schuld am Unfall trägt, übernimmt sie die Kosten für eigene Schäden. Ferner leistet die Vollkasko im Falle von Vandalismus, bei Brand oder Explosionen sowie bei Diebstahl, Raub und Einbruch. Weitere Leistungen sind bei Schäden durch äußere Einwirkungen, etwa Hagel, Überschwemmung, Blitz oder Sturm und bei Zusammenstößen mit Haarwild möglich. Auch Glasbruchschäden, Kabelschäden oder Schäden durch Marderbisse deckt die Kfz-Vollkaskoversicherung ab.

Für wen empfiehlt sich die Kfz-Vollkaskoversicherung?

Da es sich bei dieser Zusatzversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können Versicherungsnehmer frei entscheiden, ob ein Abschluss sinnvoll ist oder nicht. Aufgrund des hohen Leistungsumfanges ist allerdings mit höheren Kosten, als beispielsweise bei der Kfz-Teilkaskoversicherung zu rechnen. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet jedoch nur einen Bruchteil der Leistungen der Vollkasko. Daher kann man grundsätzlich sagen, dass Inhaber eines Neuwagens keinesfalls auf die Vollkasko verzichten sollten. Dahingegen genügt für Inhaber eines Gebrauchtwagens der Leistungsumfang einer Teilkaskoversicherung.


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